SPD-Ratsfraktion stellt Anfrage

SPD-Ratsfraktion stellt Anfrage

Reform der Grundsteuer auf der Zielgrade – Wie entscheidet die Stadt Wegberg?

„Wichtige Entscheidungen stehen nach der Sommerpause im Stadtrat an, und wir möchten dabei größtmögliche Transparenz: Was kommt auf die Bürgerinnen und Bürger zu, welche Auswirkungen haben die notwendigen Beschlüsse?“ begründet Mark Bonitz, Fraktionsvorsitzender der SPD im Rat, die Anfrage an die Verwaltung.

Ein langer Weg der Gesetzgebung zur Reform der Grundsteuer nähert sich dem Ende. Begonnen hatte es mit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018, eine neue Berechnungsgrundlage für die Wertermittlung von Grundstücken zu finden. Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer nach den bis dahin zu beschließenden Regeln erhoben werden. Die Kommunen haben dabei das letzte Wort durch die Festsetzung der dann gültigen Hebesätze.

Stets waren die Bürgerinnen und Bürger an der Neufassung der Grundsteuer beteiligt, mal als politisch interessierte Beobachter, mal als Akteure bei den Informationen über Lage, Größe, Nutzung ihrer Grundstücke und zuletzt als Empfänger der Mitteilung der zuständigen Finanzämter über den von ihnen nun festgesetzten Grundsteuerwert. “Was das aber für den jeweiligen Eigentümer, die Eigentümerin bedeutet, bleibt so lange unklar, bis die Kommunen die neuen Hebesätze beschlossen haben. Und das steht nun an.“ so Mark Bonitz.

Im Grunde soll die neue Grundsteuer aufkommensneutral gestaltet werden. Das heißt, die Gemeinden sollen durch die Reform nicht mehr oder weniger Geld einnehmen. Allerdings heißt das nicht, dass es auch für alle Eigentümer und Eigentümerinnen keine Veränderungen gibt.

Zuletzt hat der Landtag NRW ein Gesetz verabschiedet, das den Kommunen die Möglichkeit gibt, für die Grundsteuer für Wohnungsgrundstücke einen anderen Hebesatz zu beschließen als für Nichtwohnungsgrundstücke. „Eine solche Entscheidung muss gut überlegt und begründet sein. Dafür brauchen wir solide Informationen.“ so der SPD-Fraktionsvorsitzende.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden.

Anfrage gemäß §17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg zur Grundsteuerreform 2024

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